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Europäischer Heimtierausweis

Seit 1. Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung gekennzeichnet sein.

Foto: Thomas Brodmann / animals-digital.de

Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden.

Im Heimtierausweis sind folgende Informationen eingetragen

  • der Tierhalter mit Adresse
  • optional ein Foto der Katze
  • Name, Art, Geschlecht und Rasse der Katze, das Geburtsdatum, sofern bekannt, die Fellbeschaffenheit, die Farbe und Zeichnung.
  • Die Mikrochipnummer, das Datum der Implantation und die Implantationsstelle. (z.B. 17.04.2008, linke Halsseite). Übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- die Nummer der deutlich lesbaren Tätowierung, bei Katzen meist in beiden Ohren angebracht.
  • Alle Impfungen mit Impfdatum und Gültigkeit dokumentiert durch den ermächtigten Tierarzt.
  • Zusätzlich sind Seiten für spezielle Bluttests oder amtliche Gesundheitsuntersuchungen vorgesehen, die bei Bedarf vom Tierarzt ausgefüllt werde

(Monika Binder)